Höchstspannungs-Hybridleitung ULTRANET in Niederlützingen

Höchstspannungs-Hybridleitung ULTRANET in Niederlützingen

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Die Stromtrasse ULTRANET (Details s. u.) soll auf der schon bestehenden Stromtrasse realisiert werden, so auch auf den Masten am Ortsrand von Niederlützingen.
Dabei sieht das Projekt die Kombination von Höchstspannungs-Gleichstrom und Wechselstrom als Freileitung auf einem Mast vor.

ULTRANET ist ein Pilotprojekt, das weltweit erstmalig zum Einsatz kommen soll.
Somit liegen auch zu Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Natur bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sowie durch Geräuschimmissionen sind bisher nicht umfassend untersucht worden und werden zurzeit ausschließlich in einer prognostischen Immissionsbetrachtung thematisiert.

Termine
Gemäß § 8 S. 1 NABEG hat die Amprion GmbH Unterlagen erstellt, die vom 17.02.2020 bis zum 16.03.2020 in den Auslegungsstellen (Bonn, Köln, Meckenheim und Koblenz) sowie auf der Internetseite www.netzausbau.de/beteiligung2-e einzusehen sind. Jede Person kann sich zu den beabsichtigten Trassenkorridoren bis zum 16.04.2020 äußern.

Zudem findet am 5. März 2020 um 18:30 Uhr eine Informationsveranstaltung des Netzbetreibers Amprion im Bürgerhaus in Heppingen statt.

In Brohl-Lützing wird am 27. März 2020 um 19:00 Uhr in der Lava-Halle, Schulstraße 1-5, ein Referent der Pulheimer Bürgerinitiative gegen ULTRANET e.V. über das Thema ULTRANET informieren, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Was ist Ultranet ?
Über ULTRANET soll auf der Strecke zwischen Osterath in NRW und Philippsburg in BW künftig rund 2000 Megawatt elektrische Leistung mit einer Spannung von jeweils 380 Kilovolt übertragen werden. Geplant und gebaut wird das Vorhaben von dem Netzbetreiber AMPRION in Zusammenarbeit mit TransnetBW. Es ist als Vorhaben 2, Abschnitt E im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) verankert.

Laut der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) sollen Gleichstromvorhaben auf Hochspannungsebene vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert werden. Freileitungen kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht, z. B. bei der Nutzung von Bestandstrassen. Nach §3 Absatz 4 des BBPIG ist die Errichtung, der Betrieb oder die Änderung eines Erdkabels als Freileitung grundsätzlich unzulässig, wenn die Leitung in einem Abstand von weniger als 400 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden soll. Da das Projekt ULTRANET bestehende Anlagen zur Übertragung des Gleichstroms vorsieht, soll diese Regelung nicht greifen und eine Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung in direkter Nähe zu Siedlungen und Wohnbebauungen umgesetzt werden.

Wir danken insbesondere Cornelia Himpfen-Harbott und Iris Ulmen für die Zusammenstellung der Informationen.

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